Normalerweise dürfen Züchtervereinigungen in Deutschland nur Reinzucht betreiben. Für die Kreuzungszucht benötigen sie eine Ausnahmegenehmigung, für die das Ministerium für Natur und Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW der Schafzüchtervereinigung NRW nun in Form eines Zuchtversuches unter dem Namen NOLANA die Genehmigung erteilt hat.
Eine solche Genehmigung war bereits im Jahr 2000 der Vereinigung Westfälischer Herdbuch-Schafzüchter erteilt worden. Aufgrund der Fusion mit der Vereinigung Rheinischer Schafzüchter und -halter und wegen erheblicher Veränderungen im Zuchtversuch war nun jedoch eine neue Genehmigung erforderlich, die problemlos erteilt worden ist. (Quelle: www.schafzucht-nrw.de)