Wie in der unten aufgeführten Tabelle (Stand 26.09.2013) zu sehen ist, gibt es deutliche Unterschiede in den Gebührenordnungen der verschiedenen Landesverbände.
An dem Beispiel einer kleinen Herde von 10 Mutterschafen und 1 Bock habe ich mal eine Übersicht über die Kosten der Herdbuchzucht im 1. Jahr und ab dem 2. Jahr erstellt.
Die Aufstellung ist stark vereinfacht, da es ebenfalls Unterschiede hinsichtlich Körgebühren, Ausstellen von Zuchtbescheinigungen, mit/ohne Ovicap etc. gibt.
So ist zu erkennen, dass z. B. die Gebühr ab dem 2. Jahr in NRW mehr als das 7-fache der Gebühr von Hessen beträgt, und ca. das Doppelte des gesamten Durchschnitts. Im ersten Jahr liegt NRW mit dem Faktor 1,4 über dem Durchschnitt, hier ist allerdings BW der Ausreißer mit 412 €.
Leider fehlen mir einige Gebührenordnungen (z.B. Sachsen und Sachsen-Anhalt), diese konnte ich nicht im Internet recherchieren. Den Überblick über die genaue Gebührenordnungen der einzelnen Landesverbände findet man in den angehängten Dokumenten:
- Baden Wuerttemberg
- Bayern
- Berlin_Brandenburg
- Hessen
- Meckl Vorpommern
- Niedersachsen
- NRW
- Schleswig Holstein
- Thueringen
Abschließend darf erwähnt werden, dass der Rassestandard für den Zuchtversuch Nolana teils (noch) uneinheitlich ist. Schade ist auch, dass das „Nolana-Fleischschaf“ und das „Nolana Landschaf“ teilweise nicht unterschieden werden, obgleich es sich hier um völlig unterschiedliche Tiere handelt. Das wäre vergleichbar, wenn z. B. Texelschafe mit Coburger Füchsen lediglich einen gemeinsamen Rasseschlüssel hätten.
Zudem gibt es Unterschiede in den einzelnen Verbänden bei den Bockkörungen, so werden in manchen Verbänden bereits Bocklämmer ab einem Alter von 6 Monaten gekört (was analog zu den Dorpern auch sinnvoll erscheint), in anderen erst, wenn sie mind. ein Jahr alt sind.
Vergleich Gebührenordnungen Herdbuchzucht**